Einer für Alle, Alle für Einen

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

 

Dieser Wahlspruch ist für die Männer und Frauen der Freiwilligen Feuerwehr eine Verpflichtung nämlich die, wenn es gilt, des Nächsten Leib und Leben, Haus und Hof, Hab und Gut selbst unter Einsatz des eigenen Lebens - vor vernichtenden Elementen zu schützen. Nach diesem Motto vollzieht sich der ganze Dienst der Freiwilligen Feuerwehren, sei es bei Übungen, Brand- oder Katastropheneinsätzen. Einer für Alle, Alle für Einen, bedeutet auch Kameradschaft und Pflichtbewusstsein, denn ohne Dieses ist der freiwillige Dienst für die Allgemeinheit zum Scheitern verurteilt. Eine Freiwillige Feuerwehr wie wir sie heute kennen, gab es bis zum Jahre 1934 in unserer Ortschaft noch nicht. Vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Röglitz war es die Pflicht eines jeden männlichen Einwohners das Hab und Gut seiner Nachbarn und Mitbürger vor Feuer oder anderen vernichtenden Elementen zu schützen. Zuerst galt das ungeschriebene Gesetz der Nachbarschaftshilfe. Doch schon im frühen Mittelalter galten obrigkeitliche Ordnungen, erste Bauvorschriften und Feuerordnungen. Bereits damals wurde der Feuerschutz zur kommunalen Aufgabe erhoben. Städte und Gemeinden hatten eine Feuerwehr aufzustellen und das notwendige Material bereitzustellen und zu beschaffen.

 

Auch heute liegt diese wichtige Aufgabe bei den Städten und Gemeinden. Immer häufiger werden wir zur Hilfeleistung in die Nachbarorte gerufen. Selbstverständlich unterstützen wir die Nachbarorte, wie auch wir unterstützt werden. 

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